White Paper: Digitales Avalmanagement





Was sind Avale?

 

Avale sind Bürgschaften oder Garantien, die von Kreditinstituten und mittlerweile auch Kreditversicherern für Ihre Antragsteller zugunsten Dritter ausgestellt werden. Diese Dritten bezeichnet man üblicherweise als „Begünstigte“, den Antragsteller auch als „Avalkreditnehmer“ oder „Hauptschuldner“ und den Avalkreditgeber als „Bürgen“ oder „Garanten“.

 

Im Gegensatz zum Finanzierungskredit, bei dem als „Geldleihe“ dem Antragsteller Bar- oder Buchgeld zur Verfügung gestellt wird, spricht man bei Avalkrediten von „Kreditleihe“, weil hier bis zur Inanspruchnahme kein Geld an den Begünstigten fließt, sondern nur der gute Name einer Bank oder eines Kreditversicherers vom Schuldner geliehen wird.

 

So ganz richtig ist die Bezeichnung „Kreditleihe“ allerdings nicht, da „Leihen“ nach §598 BGB unentgeltlich sind. Für die Ausstellung von Bürgschaften oder Garantien verlangen die Kreditgeber jedoch i.d.R. eine Avalprovision, die periodisch berechnet wird und sich nach der Höhe der Verbindlichkeit, der Bonität des Antragstellers (bzw. der vereinbarten Sicherheitenstellung) und der Laufzeit der Verpflichtung bestimmt. Letztere kann eindeutig befristet (Zeitbürgschaft) oder unbefristet sein, d.h. bis zur Rückgabe der Urkunde oder Ausstellung einer Verzichtserklärung auf Inanspruchnahme gültig sein. Wird vom Begünstigten eine Avalurkunde verlangt, so ist zusätzlich unter Umständen eine einmalige Ausstellungsgebühr zu zahlen.

 

 

 

Was ist der Unterschied zwischen Bürgschaften und Garantien?

 

Garantien sind abstrakter Natur, d.h. die Garantiegeber stehen unabhängig von einer im Zeitablauf verringerten Restschuld für einen bestimmten zukünftigen Erfolg (z.B. Zahlungsgarantie, Gewährleistungs- , Bietungsgarantie) ein.

 

Bürgschaften sind dagegen an eine Hauptschuld gebunden und somit akzessorisch, d.h. eine Minderung der verbürgten Hauptschuld im Zeitablauf würde grundsätzlich auch die Haftsumme des Bürgen verringern. Tatsächlich können aber auch Bürgschaften so geregelt werden, dass der Haftungsbetrag nicht sinkt und gleichzeitig auf ein Höchsmaß beschränkt wird.

 

Bürgschaften werden schon sehr lange und auch im privatrechtlichen Bereich genutzt und sind daher im BGB (§§765 ff) gesetzlich geregelt. Dementsprechend  verpflichtet sich der Bürge durch den Bürgschaftsvertrag gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. Oft sind Bürgschaften selbstschuldnerisch, d.h. der Bürge verzichtet auf das  Recht auf Einrede der Vorausklage. Dies bedeutet, dass sich der Avalbegünstigte bei Zahlungsverzug des Hauptschuldners sofort und ohne vorherige Klageerhebung an die bürgende Bank wenden und Zahlung verlangen kann. Eine Bürgschaft, bei der ein entstandener Verlust für den Begünstigten wegen Leistungsunfähigkeit des Schuldners erst durch Zwangsvollstreckung nachgewiesen werden muss, nennt sich „Ausfallbürgschaft“ oder auch „Schadlosbürgschaft“. In diesem Fall ist die Einrede der Vorausklage also zulässig und der Bürge tritt nur für den nachgewiesenen Ausfall ein. Bürgen mehrere Personen für ein und dieselbe Verbindlichkeit, so geschieht dies i.d.R. gesamtschuldnerisch und man spricht von einer „Mitbürgschaft“.

 

Im globalen Geschäft von Unternehmen nutzt das BGB als für Deutschland gültiges Gesetz nur wenig, weshalb hier meist auf Garantien zurückgegriffen wird. Diese bieten aufgrund fehlender gesetzlicher Regeln mehr Gestaltungsfreiheit und der Begriff „Guarantee“ wird weltweit besser verstanden und akzeptiert. Die Erteilung von Garantien wäre generell formlos möglich. Zur Vermeidung von Miss­verständnissen werden die geltenden Vereinbarungen aber in (zunehmend digital ausgefertigten) Dokumenten festgehalten.

 

 

Was sind die Gemeinsamkeiten von Bürgschaften und Avalen?

 

In beiden Fällen handelt es sich grundsätzlich um einseitig verpflichtende Verträge, durch die zusätzliche Sicherungen zur Durchführung eines Geschäfts erzeugt werden. Da der Bürge erst zahlen muss, wenn der Hauptschuldner seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, handelt es sich aus dessen Sicht um Eventualverbindlichkeiten. Analog sind es aus Sicht des Begünstigten Eventualforderungen, die wie Eventualverbindlichkeiten in der Bilanz unter dem Strich auszuweisen sind.

 

Weil Kreditinstitute und Kreditversicherer derlei Zahlungen grundsätzlich vermeiden wollen, geben Sie Ihren guten Namen nur für Antragsteller ausreichend guter Bonität her. Die Besicherung der verbürgten Verbindlichkeiten fällt dementsprechend aus, d.h. in vielen Fällen werden Avalkredite blanko gewährt.

 

 

 

Avale in Rahmenkreditverträgen

 

Zur Inanspruchnahme von Avalen erhalten Unternehmen i.d.R. Avalkreditlinien, bis zu deren Höhe Sie maximal Bürgschaften und Garantien bei Ihrer Bank beantragen können. Avalkredite sind somit oft Bestandteil einer Rahmenkreditvereinbarung. Nicht selten sind diese Kreditlinien in sogenannten Globalkreditlinien mit Kontokorrent-Kreditlinien gekoppelt, d.h. der zur Inanspruchnahme noch freie Kreditspielraum („Headroom“) der einen Kreditart reduziert sich durch Erhöhung des anderen automatisch, während das Risiko für die kreditgebende Bank insgesamt kalkulierbar bleibt. Im Zusammenhang mit großen Konsortialfinanzierungen vereinbaren Kreditinstitute bei geringem Bedarf für Bürgschaften und Garantien auch Unterkreditlinien (Ancillary Facilities), die zur einfacheren Handhabung dann nur bilateral mit einer der Konsortialbanken aufgesetzt werden.

 

 

Wofür werden Avale eingesetzt?

 

Das „Ausleihen der Bonität“ von Banken oder Versicherungen erleichtert Unternehmen in vielerlei Hinsicht das Geschäft. Mal ist eine Bietungsgarantie unabdingbare Voraussetzung, um bei einer Auftragsausschreibung für ein Großprojekt überhaupt mitmachen zu können. Ein anderes Mal geht es darum, die Vertragserfüllung, Zollzahlungen abzusichern oder Sicherheiten vor Gericht beizubringen.

 

Bietungsgarantien werden bei öffentlichen Ausschreibungen und im Auslandsgeschäft gefordert, um sicherzustellen, dass das bietende Unternehmen die Ausschreibungsbedingungen erfüllen kann. Sollte der Avalkreditnehmer dies nicht schaffen, so zahlt der Avalkreditgeber die vereinbarten Vertrags- oder Konventionalstrafen. In Österreich heißt diese Art von Garantie übrigens „Vadium“ und ist in der dortigen Exekutionsordnung geregelt. Ein Vadium ist in Österreich z.B. als Sicherheit bei der Zwangsversteigerung von Immobilien als Sicherheit zu hinterlegen, sonst darf man nicht mitbieten. In der Schweiz ist es die „Offertgarantie“, die die Teilnahme an bestimmten Ausschreibungen erst ermöglicht. Die Höhe und Kosten für Bietungsgarantien richten sich nach dem Auftragswert und betragen meist 5-10%.

 

Hat ein Unternehmen einen Auftrag erhalten, kommen Lieferungs- und Leistungsgarantien zum Einsatz. Wenn der Avalkreditnehmer die zugesagten Lieferungen/Leistungen nicht erbringt, zahlt die Bank oder Kreditversicherung dem Begünstigten eine vereinbarte Geldsumme. Die Erfüllungs­garantie resultiert also nur in einer Entschädigung, da die Garanten in aller Regel mit einer Ersatzleistung oder -lieferung überfordert sind.

 

Handelt es sich um sehr große Aufträge, z.B. zum Bau von Gebäuden, Straßen, Kraftwerken, Schiffen, so sind von dem Auftraggeber meist Anzahlungen zu leisten. Liefert der Auftragnehmer nicht, so möchte der Auftraggeber seine Anzahlung natürlich wieder zurück bekommen. Dies wird durch die Bank des Auftragnehmers in Form einer Anzahlungs- oder Rückzahlungsgarantie gewährleistet.

 

Sind Waren über Landesgrenzen zu transportieren, so ist dafür in einigen Ländern Zoll zu entrichten. Zur Sicherung der Ansprüche verlangen die Ämter Zollgarantien, da die Zollzahlung häufig gestundet und erst aus dem Kaufpreis beglichen wird. Zusätzlich gibt es im Trade Finance Konnossements­garantien und verschiedene Formen von Zahlungsgarantien, durch die der Zahlungsanspruch des Exporteurs gesichert werden kann.

 

Ist der Empfänger von Lieferungen oder Leistungen nicht zufrieden, so kann er gegebenenfalls auf eine Gewährleistungsgarantie zurückgreifen, die über nationale Gesetzgebungen hinaus individuell vereinbart werden kann. Banken und Versicherungen würden als Garanten aber auch hier nur Ausgleichzahlungen in bestimmter Höhe anbieten und keine Nachbesserung oder Wandlung. Analog lassen sich Vertragserfüllungsgarantien für nahezu jeden Zweck vereinbaren.

 

Geht es vor Gericht, so kommen unter Umständen noch Prozessavale ins Spiel, die als Sicherheit bei vorläufig vollstreckbaren Urteilen oder auch zur Abwendung der Zwangsvollstreckung dienen.

Trinity Avalmanagement

Welche Arten von Avalen setzen Unternehmen häufig ein?

 

Die Art der eingesetzten Bürgschaften und Garantien hängt vor allem vom Geschäfts­gegenstand, der geografischen Verbreitung und der Positionierung des jeweiligen Unternehmens zwischen Lieferanten und Abnehmern ab. Sämtliche zuvor beschriebenen Garantie- und Bürgschaftsarten können von einem Unternehmen grundsätzlich zur Geschäftsabwicklung beantragt, aber auch als Begünstigte gefordert werden. Gegenüber der Bank oder Kontrahenten kann es zudem sein, dass Kreditbürgschaften oder andere Haftungsübernahmen von der Geschäftsleitung selbst abzugeben sind.

 

Auch im Rahmen grenzüberschreitender Expansionen sind oft zusätzliche Sicherheiten gefragt, die die Konzernspitze ihren Tochtergesellschaften in Form von sogenannten Patronatserklärungen unterstützend zur Verfügung stellt. Auch diese „Konzernavale“ sind gesetzlich nicht geregelt und frei gestaltbar. In den meisten Fällen gibt die Muttergesellschaft eine Erklärung gegenüber einem Kreditgeber Ihrer Tochtergesellschaft ab, dass sie z.B.

 

  • diese mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausstatten wird, damit sie Ihren Verpflichtungen nachkommen kann oder
  • die Beteiligungsverhältnisse offenlegt und für den vereinbarten Zeitraum stabil hält oder
  • etwaige Verluste übernehmen wird.

 

Der „Letter of Comfort“, wie er im Englischen genannt wird, sorgt beim Begünstigten also für ein Gefühl der Behaglichkeit, wobei „ to give comfort“ auch „Trost spenden“ bedeutet – vermutlich für den Fall der Nichteinhaltung der von der Tochter erwarteten Pflichten. Der Ansatz solcher Patronatserklärungen in der Bilanz reicht von „Good Will“ bis zu echter Gewährleistung. Aufgrund dieser Schwammigkeit sind Bürgschaften mit gesetzlichem Hintergrund bzw. Garantien mit klaren Bewertungsansätzen selbstformulierten Patronatserklärungen vorzuziehen.

 

 

 

Wie können Unternehmen durch die Digitalisierung des Aval Managements wertvolle Ressourcen sparen?

 

Generell geht es immer um die Abbildung von Dreiecksverhältnissen zwischen Schuldnern (Avalkreditnehmern), Begünstigten und Sicherungsgebern (Bürgen, Garanten, Avalkreditgebern). Es gibt klare Eckdaten wie Höhe, Art und Dauer der Forderung und Besicherung sowie die Auflistung der Bedingungen, bei deren Eintritt eine Zahlung zu leisten ist.

 

Dennoch existierte in der papiergebundenen Welt bisher kein einheitlicher Standard. Grund genug, die Nachrichten im Zuge der Digitalisierung weitestgehend zu vereinheitlichen.

 

Das internationale Netzwerk zum Austausch standardisierter Nachrichten zwischen angeschlossenen Finanzinstituten und mittlerweile auch Nichtbanken SWIFT hat mit der Definition der Message Types der Kategorie 7 (Documentary Credits and Guarantees/Standby Letters of Credit) in der Vergangenheit wohl den wichtigsten Schritt zur Globalisierung des Garantiegeschäfts geleistet. Allerdings waren und sind an die Teilnahme bei diesem papierlosen Nachrichten­austausch zahlreiche Bedingungen geknüpft, die viele Unternehmen nicht erfüllen wollten oder konnten.

 

Auch sorgte die Standardisierung, die begrenzte Anzahl an Feldern und Zeichen dafür, dass manche Unternehmen nicht mehr alle für wichtig erachteten Informationen unterbringen konnten. Für die Beantragung von Avalen bei ein oder zwei heimischen Hausbanken war SWIFT als digitaler Nachrichtenkanal zudem viel zu kostspielig.

 

Dass es über EBICS, also den von vielen Unternehmen schon lange für den Zahlungsverkehr genutzten Electronic Banking Internet Communication Standard, ebenfalls einen Weg zur Avalbeantragung gibt, spricht sich nur langsam rund. In Anlehnung an die SWIFT MT7nn-Bank-an-Bank-Nachrichten können so Dateien über die Auftragsarten GUK (Senden von Avalnachrichten) und GUB (Abholen von Avalnachrichten) ausgetauscht werden. Gebräuchlich sind die Dateiformate G01 bis G07, wobei G05 und G06 für Freitext-Nachrichten zwischen beiden Parteien vorgesehen sind. Zur Abbildung des typischen Workflows stehen folgende Dateien zur Verfügung:

 

  • G01 „Auftrag zur Erstellung eines Avals“ (Kunde sendet an Bank, Auftragsart GUK)
  • G02 „Information über die Erstellung eines Avals“ (Kunde holt ab: Auftragsart GUB)
  • G03 „Auftrag zur Änderung eines Avals“ (GUK)
  • G04 „Information über die Änderung eines Avals“ (GUB) und
  • G07 „Mitteilung über Reduzierung oder Entlastung“ (GUB)

 

Die Spezifikationen der Datenformate finden sich in der Anlage 3 der Schnittstellenspezifikation für die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut gemäß DFÜ-Abkommen der DK unter https://www.ebics.de/de/datenformate. In Kapitel 6 der ab 21. November 2021 gültigen Version 3.5 ist zu sehen, dass noch weitere Formate (G08 - G10 und G12) zur Prozess-Optimierung definiert wurden und sich künftig auch die Abrechnung der Inanspruchnahme und der Gebühren (G11) digitalisieren lassen wird. Die Inhalte wurden um weitere Felder ergänzt, so dass mehr Informationen zu den Beteiligten, besonderen Vereinbarungen mit der Bank, aber auch im Hinblick auf Rückhaftungen erfasst werden können. Aufgrund der Verbesserungen ist mit einer verstärkten Nutzung der EBICS/DTA-Formate im Bereich des digitalen Avalmanagements zu rechnen.

 

Für das kommende EBICS 3.0, welches die Nutzung des sicheren Übertragungsverfahrens mit „EBICS-Banken“ in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Frankreich vereinheitlichen wird, wurde als „übergreifende Auftragsart“ das Business Transaction Format (BTF) „GUA“ mit entsprechenden Mappings bereits definiert.

 

Die meisten Kreditinstitute mit eigenen oder gemieteten EBICS-Servern bieten diesen Service an, durch den sich das Aval Management stark vereinfachen, beschleunigen und sicherer gestalten lässt. Die Autorisierungen erfolgen bei EBICS über die bereits bekannten elektronischen Unterschriften und die anfängliche Initialisierung des Firmenkunden am Bankrechner zum Austausch der elektronischen Schlüssel. Diese elektronischen Unterschriften sind grundsätzlich personenbezogen und funktionieren wie qualifizierte digitale Signaturen.

 

Als ein sicheres Übertragungsverfahren zwischen Kunde und Bank mit standardisierten Auftragsarten und Dateiformaten ist EBICS ist bei allen deutschen und österreichischen, vielen schweizer Banken und demnächst in der Version 3.0 auch in Frankreich einsetzbar. In anderen Ländern ist EBICS leider noch nicht so weit verbreitet, weshalb viele global agierende Unternehmen das SWIFT-Netzwerk nutzen. Über SWIFT kann man ca. 11.000 Finanzinstitute weltweit ansprechen, benötigt aber einen eigenen BIC (Business Identifier Code), dessen Beantragung und spätere Nutzung einige Kosten verursachen, die sich nur bei einer ausreichenden Menge an Transaktionen amortisieren. Zusätzlich bedarf es entsprechender Verträge über den Austausch der Nachrichten mit den jeweiligen Kontrahenten. Dieser Prozess kann recht zeitraubend sein und erfordert ausreichenden Vorlauf.

 

 

 

Eine neue Möglichkeit: Das digitale Aval-Zentralregister („Digital Guarantee Vault“)

 

Neben Kreditinstituten gibt es in Umfeld der Haftungsübernahmen noch Garanten, die weder über EBICS noch über SWIFT erreichbar sind: Kreditversicherer wie z.B. Euler Hermes, die R+V, Atradius oder Coface. Sie spielen in  solchen Unternehmen eine bedeutende Rolle, der sich gegen Forderungsausfälle über eine Delkredere- oder Warenkreditversicherung absichern wollen. Zahlt der Abnehmer nicht wie vereinbart, springt die Versicherung ein – also im Endeffekt das gleiche Konstrukt wie bei einer Bürgschaft oder Garantie. Analog wird bestimmt, welcher Risikobetrag zu welchen Bedingungen für welchen Zeitraum zu sichern ist, so dass man grundsätzlich das gleiche Dateiformat nutzen könnte.

 

Um alle bisher genannten Parteien zusammen zu bringen, bietet sich ein Zentralregister an, auf das nach Registrierung und Bonitätsprüfung einerseits Antragsteller und andererseits Garanten wie Banken und Versicherungen in standardisierter Weise Zugriff erhalten. Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung bestimmter Spielregeln und können bei diesem Zentralregister Bürgschaften, Garantien oder Forderungsausfallversicherungen beantragen und verwalten. Versicherer und Avalkreditgeber werden über den digitalen Zugang in Echtzeit informiert und können die Anträge umgehend prüfen, gewähren, ablehnen oder Anpassungswünsche mitteilen, die dem Antragsteller unmittelbar zugehen. Sind sich die Parteien einig, wird die Vereinbarung digital signiert und deren Existenz kann den Begünstigten mitgeteilt werden, ohne dass diese zwingend Mitglieder des Zentralregisters werden müssen. Durch die Akzeptanz der Bedingungen aller Teilnehmer, wirksame Maßnahmen gegen Manipulation und Fälschung und die Gewährleistung einer auch über Jahre sicheren Verwahrung in einem ISO27001-zertifizierten Rechenzentrum erhalten die elektronischen Dokumente in vielen Ländern Rechtsgültigkeit. Mittels REST API-Anbindung können die Haftungsvereinbarungen über die gesamte Laufzeit inklusive Änderungshistorie zeit- und kostensparend von den Beteiligten administriert werden.

 

 

 

Was kann Trinity in diesem Zusammenhang anbieten?

 

Die Verwaltung von Bürgschaften, Garantien und Kreditversicherungen in vielen Ausprägungen als Beziehungsverhältnis zwischen drei Parteien mit Bezug zu Grundgeschäften, Projekten, Investitionen und Finanzierungen mit Haftungssumme, Laufzeit, Fälligkeit und automatisierter Avalprovisions­berechnung lässt sich schon lange in Trinity TMS durchführen. Patronatserklärungen können über Trinity TMS konzernintern von der Tochtergesellschaft beantragt und im Anschluss von der Mutter mit marktkonformen Konditionen gewährt werden. Die Nutzung isolierter Datenbank-Anwendungen oder nicht revisionssicherer Tabellenkalkulationen kann dadurch abgelöst werden.

 

Schnell aufrufbare Auswertungen zeigen alle Arten von Avalkrediten, gefiltert oder sortiert nach Geschäftsarten, Garanten, Laufzeiten, Fälligkeiten, Zwecken etc. und erhöhen die Transparenz auf ein Maximum. Trinity bietet zahlreiche „ready-to-use-reports“ in seinem integrierten Berichtssystem und die Möglichkeit, den konzernweiten Überblick der Haftungsverhältnisse in einem komprimierten CFO-Dashboard darzustellen.

 

Integrierte Treasury Management Systeme wie Trinity TMS übernehmen die Zahlungsflüsse, die im Wesentlichen aus Avalprovisionen bestehen, direkt und ohne erneute Erfassung in die Liquiditätsplanung und tägliche Kontendisposition auf. Sie errechnen die Kosten automatisch und zeigen die gesamte Entwicklung der Avale im Zeitablauf. Beim Abgleich der elektronischen Kontoauszüge werden Avalprovisionen regelbasiert vom System erkannt und lassen sich so leicht überprüfen und für Soll-/IST-Abweichungsanalysen eindeutig klassifizieren.

 

Zuordnungen zu Grundgeschäften, Projekten sind n:m darstellbar. Begleitende Dokumente sowie Avalurkunden lassen sich als PDF-Datei beim Geschäft in der zentralen Datenbank für jederzeitigen Zugriff speichern. Einhaltung und Ausnutzung von Kreditlinien und/oder Limiten pro Kontrahent lassen sich jederzeit nachvollziehen.

 

Zur Beantragung von Bürgschaften oder Garantien bei Kreditinstituten können die für den EBICS oder SWIFT-basierten Austausch benötigten Dateiformate SWIFT MT7nn oder EBICS/DTA Gnn zur Übermittlung an die jeweiligen Adressaten aus Trinity TMS generiert werden.

 

Neu sind die Anbindung über eine REST API an das zentrale Register der DVS Digital Vault Services GmbH in München und die Möglichkeit, qualifizierte, EU-konforme digitale Signaturen zur Autorisierung einzusetzen.

 

Selbstverständlich können sämtliche in Trinity TMS vorhandenen Daten für individuelle Auswertungen der Haftungsverhältnisse herangezogen werden, z.B. um die Summe der jeweiligen Kategorien nach Kontrahenten(gruppen), Grundgeschäften, Projekten, (Rest-)Laufzeiten, Fälligkeiten, Arten der Haftung u.v.m. zu ermitteln oder die Differenz der Eventualverbindlichkeiten und -forderungen jederzeit im Überblick zu haben. Speziell für Bankenverhandlungen können Volumen- und Gebührenübersichten zusammengestellt werden.

 

Durch die Verwaltung der Avale in der gleichen Datenbank, in der auch allen anderen Finanzgeschäfte, Kreditlinien und Bankkonten administriert werden, erhalten Finanzmanager eine optimale Entscheidungsgrundlage zur aktiven Steuerung und dauerhaften Sicherung der Unternehmensliquidität.

 

Detaillierte Berechtigungsprofile in Kombination mit einem strukturierten und weitgehend automatisierten Workflow erlauben eine schnelle, revisionssichere und fehlerfreie Abwicklung sowie eine lückenlose end-to-end-Verfolgung des Avalprozesses von der Beantragung bis zur vollständigen Entlastung der Eventualverbindlichkeiten.

 

Und wie immer bei Trinity wählen Sie auch im Rahmen des digitalen Aval Managements nur die Funktionalität, die Sie benötigen.

 

 

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